Einberufung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
Öffentliche Bekanntmachung
Für die beiden auf Gemeindegebiet Teningen liegenden Jagdgenossenschaften Teningen I (Gemarkungen: Heimbach, Köndringen, Teningen) und Teningen II (Gemarkung Nimburg) findet am Dienstag, den 24. September 2024, 19.00 Uhr im Bürgersaal (Rathaus Teningen, Erdgeschoss) die Jagdgenossenschaftsversammlung statt.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung
- Genehmigung der Tagesordnung
- Feststellung der Anzahl der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
- Wahl eines Sitzungsleiters
- Berichte (Vorsitzender und Kassenbericht)
- Aussprache zu den Berichten
- Vorstellung des aktualisierten Jagdkatasters
- Beschlussfassungen über die Verwendung des Reinertrags (nur bei Übertragung auf den Gemeinderat)
- Beratung und Beschlussfassung über die Satzungen der Jagdgenossenschaften (nur bei Übertragung auf den Gemeinderat)
a) Übertragung auf Gemeinderat
b) Satzungsänderung der "Jagdgenossenschaft Teningen I"
c) Satzungsänderung der "Jagdgenossenschaft Teningen II" - Wahl der Jagdvorstände (nur bei Selbstverwaltung)
- Aufnahme von Mitpächtern des Jagdbogens (Revier) Nr. 1, Heimbach, Teilfläche am genossenschaftlichen Jagdbezirk Teningen I
- Aufnahme von Mitpächtern des Jagdbogens (Revier) Nr. 2, Köndringen - "Feldjagd", Teilfläche am genossenschaftlichen Jagdbezirk Teningen I
- Neuverpachtung des Jagdbogens (Revier) Nr. 4, Teningen- „Obere Jagd“, Teilfläche am genossenschaftlichen Jagdbezirk Teningen I
- Aufnahme von Mitpächtern des Jagdbogens (Revier) Nr. 4, Teningen- „Obere Jagd“, Teilfläche am genossenschaftlichen Jagdbezirk Teningen I
- Verschiedenes
Die Jagdgenossen werden hiermit zur Versammlung eingeladen. Eine persönliche Einladung ergeht nicht. Die Versammlung ist nichtöffentlich.
Stimmberechtigte Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümer von Grundstücken des Gemeindegebietes, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Nichtmitglieder der Jagdgenossenschaft und damit auch nicht stimmberechtigt sind Eigentümer von Flächen, auf denen die Jagd ruht. Dies sind insbesondere befriedete Flächen wie Wohngebäude mit Nebengebäuden sowie Hofflächen und Hausgärten.
Wer Jagdgenosse ist und welchen Flächenanteil er im gemeinschaftlichen Jagdbezirk hat, ergibt sich aus dem aktualisierten Jagdkataster. Die Angaben im Jagdkataster gelten solange als richtig, bis vom Eigentümer eine Änderung durch Vorlage entsprechender Urkunden und Eintragungsnachweise im Grundbuch nachgewiesen wird.
Die Stimmberechtigung der Jagdgenossen bzw. der von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Vertreter wird vor Beginn der Versammlung anhand des Jagdkatasters überprüft.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.
Hinweis: Flächen im Eigentum mehrerer Personen (z. B. Eheleute, Erbengemeinschaften, etc.) können nur einheitlich von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen. Hierzu muss von allen Eigentümern bzw. Teileigentümern eine Vollmacht vorliegen. Ohne eine solche Vollmacht kann die Fläche nicht bei der Abstimmung berücksichtigt werden.
Vordrucke für die Vollmachten sind im Rathaus Teningen, Zimmer Nr. 307 erhältlich, oder können auf der Homepage der Gemeinde Teningen (www.teningen.de) abgerufen werden.
Heinz-Rudolf Hagenacker
Bürgermeister