Ausschreibungen für Liefer- und Bauleistungen (VOB/VOL)
Aktuelle öffentliche Vergabeverfahren
Ankündigung beschränkter Ausschreibungen
Information nach § 20 Abs. 3 VOB/A über Erteilung von Aufträgen aufgrund beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € netto: Die Informationen bleiben für die Dauer von 6 Monaten veröffentlicht.
Information nach § 20 Abs. 3 VOB/A über Erteilung von Aufträgen aufgrund freihändiger Vergabe ab einem Auftragswert von 15.000 € netto: Die Informationen bleiben für die Dauer von 6 Monaten veröffentlicht.
Information nach § 19 Abs. 2 VOL/A über Erteilung von Aufträgen aufgrund beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und freihändiger Vergabe ab einem Auftragswert von 25.000 € netto: Die Informationen bleiben für die Dauer von 3 Monaten veröffentlicht.
Weiterführende Informationen zu vergebenen EU-Aufträgen Bei EU-weiten Vergabeverfahren muss der Auftraggeber gemäß § 39 VgV (bei öffentlichen Aufträgen oder Rahmenvereinbarungen; § 66 Abs. 3 VgV bei der Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen, § 70 Abs. 3 VgV bei Planungswettbewerben) die Vergabe des Auftrags nachträglich im Supplement zum Amtsblatt der EU bekannt geben. Er hat dafür ein durch den europäischen Gesetzgeber vorgegebenes Muster zu verwenden. Die Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag muss innerhalb von 48 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU übermittelt werden.