Zentrale Vormerkung Kindertageseinrichtungen

Link zur zentralen Vormerkung: https://www.kitaweb-bw.de/kita/vormStdPage.jsp?gkz=316043

Frage Antwort
Muss ein Kind geboren sein, um es für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung vormerken zu können? Ja.

Wann muss ich mein Kind spätestens in der Einrichtung vormerken?

 Spätestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum.
Ist die Vormerkung schon eine Anmeldung in der Einrichtung? Nein. Die Vormerkung dient den Einrichtungen als Planungsgrundlage für die benötigten Plätze. Eine Anmeldung erfolgt erst nach dem persönlichen Gespräch in der Einrichtung.
Ich bin auf der Suche nach einer Tagesmutter. Muss ich mein Kind dann auch über das Online-Tool vormerken? Nein. Tageseltern werden weiterhin über den Kinderschutzbund Emmendingen e.V., Rosenweg 3, 79312 Emmendingen, Tel.: 07641/6033, vermittelt.
Darf ich mein Kind auch nach dem 1. März 2023 noch über einen Papierbogen in der Einrichtung vormerken? Nein. Die Vormerkungen laufen ab dem 1. März 2023 nur noch über das Online-Tool Zentrale Vormerkung.
Was passiert mit den eingegebenen Daten? Die von Ihnen eingegebenen Daten werden lediglich dazu verwendet, Ihr Kind in der gewünschten Einrichtung vorzumerken. Sobald Ihr Kind in einer Einrichtung aufgenommen wurde, werden die Daten gelöscht. Auf ausdrücklichen Wunsch können die Daten auch vorher jederzeit gelöscht werden.
Mein Kind ist bereits in einer U3 Gruppe. Muss ich für den Kindergartenplatz (Ü3) eine erneute Online-Vormerkung vornehmen? Ja, sofern ein Wechsel in eine andere Einrichtung ansteht. Innerhalb der gleichen Einrichtung ist keine weitere Online-Vormerkung nötig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Einrichtungsleitung.
Ich möchte sowohl eine Vormerkung für einen u3- als auch einen ü3-Platz eintragen. Ist das möglich? Ja. Zunächst auf Vormerkung klicken, alle Daten für eine u3-Betreuung eintragen und speichern. Für die ü3-Vormerkung auf Anschlussbetreuung klicken, nochmal alle Daten eintragen und speichern.
Kann ich mein Kind auch in weniger oder mehr als 5 Einrichtungen vormerken? Eine Vormerkung in weniger als 5 Einrichtungen ist möglich, mehr als 5 allerdings nicht.
Wie geht es nach der Vormerkung weiter? Nachdem die Vormerkung eingegangen ist, validiert die zentrale Stelle die Vormerkung und gibt sie an die priorisierten Einrichtungen weiter. Sobald eine Einrichtung einen Platz frei hat, bekommen Sie eine Nachricht von der jeweiligen Einrichtung mit einer Einladung zum persönlichen Gespräch.
Ich habe eine Zusage-Mail von einer Einrichtung erhalten. Was mache ich jetzt? Nach Erhalt der Zusage-Mail haben Sie 2 Wochen Zeit, diese im Programm zu bestätigen. Dafür gehen Sie auf die Homepage der Gemeinde Teningen (www.teningen.de) und loggen sich mit Ihren Zugangsdaten in der zentralen Vormerkung ein. Unter der grün hinterlegten Zusage, setzen Sie das Häkchen „Platz annehmen“ und klicken ganz unten auf Speichern + Absenden. Damit haben Sie den angebotenen Platz bestätigt.
Wann sollte ich spätestens etwas von der Einrichtung gehört haben? Spätestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum.
Ich wollte nochmal etwas an meiner Online-Vormerkung ändern. Warum geht das nicht mehr? Ab der Validierung kann die gesamte Vormerkung nicht mehr online geändert werden. Es wird die *Telefonnummer zentrale Stelle* für Änderungswünsche angezeigt.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mein Passwort vergessen habe? An die zentrale Stelle.
Wer ist die zentrale Stelle? Gemeinde Teningen
Tel: 07641/5806-70
Mail: vormerkung@teningen.de.