Ankündigung von Umweltbegehungen im Projekt Netzverstärkung Badische Rheinschiene des Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW

Öffentliche Bekanntmachung

Als Übertragungsnetzbetreiber ist TransnetBW gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, in seinem Verantwortungsgebiet ein sicheres und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen. Mit dem Vorhaben Nr. 21 Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) Netzverstärkung Badische Rheinschiene kommen wir diesem nach und erhöhen die Übertragungskapazität durch den 380 kV-Neubau möglichst in bestehender 220 kV-Trasse von Karlsruhe-Daxlanden bis Eichstetten am Kaiserstuhl.

In diesem Zusammenhang sind zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage Begehungen zur Erstellung eines Beprobungskonzeptes und zur Vorbereitung von Arbeits- und Sicherheitsplänen geplant. Hiermit kann die Vereinbarkeit des Vorhabens mit Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz bestmöglich gewährleistet werden.

Bekanntmachung und Termine:
Die Begehungen zum Umweltschutz erfolgen gemäß Anforderungen der LAGA PN 98 bzw. §18 BBodSchG durch Mitarbeitende der Firma ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH voraussichtlich zwischen KW 27 2024 und August 2024. Die betroffenen Flurstücke sind der Flurstückliste zu entnehmen. Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus §44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.

Umwelt-Beprobungen:
Der Leistungszeitraum orientiert sich an den wechselnden jahreszeitlichen klimatischen Bedingungen. Art und Umfang der Probemaßnahmen sind durch die Vorgaben/Anforderungen der LAGA PN 98 definiert. Die Probemaßnahmen erfolgen unter anderem in Form von Bodenaufschlüssen mithilfe von Nmin-Bohrern bis ca. 0,3m Tiefe und 0,03m Durchmesser, sowie den Schutzanstrichen an den Gittermasten und Gründungen. Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege sowie im Einzelfall Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht.  Sollte dennoch wider Erwarten ein Flurschaden entstehen, wird dieser im Nachgang direkt mit dem/der Bewirtschafter/in der Fläche reguliert. Flurschäden können bei nachfolgend angegebenem Kontakt angezeigt werden:

Kontakt für Rückfragen:
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Ihnen die Mitarbeitenden von TransnetBW zur Verfügung
Dialog Netzbau
Telefon: 0800 / 3804701
E-Mail: dialognetzbau@transnetbw.de

Die hier genannten Flurstücke werden bei den Umweltbegehungen untersucht:

Gemeinde Teningen
Gemarkung Nimburg
Flurstück/e: 3821, 12843, 12842