Ankündigung von Bodenschutzbegehungen im Projekt Netzverstärkung Badische Rheinschiene des Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW

Öffentliche Bekanntmachung

Als Übertragungsnetzbetreiber ist TransnetBW gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, in seinem Verantwortungsgebiet ein sicheres und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen. Mit dem Vorhaben Nr. 21 Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) Netzverstärkung Badische Rheinschiene kommen wir diesem nach und erhöhen die Übertragungskapazität durch den 380 kV-Neubau möglichst in bestehender 220 kV-Trasse von Karlsruhe-Daxlanden bis Eichstetten am Kaiserstuhl.In diesem Zusammenhang sind zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage Begehungen zur Erstellung eines Bodenschutzkonzeptes und zur Vorbereitung von Bodenschutzplänen geplant. Hiermit kann die Vereinbarkeit des Vorhabens mit Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz bestmöglich gewährleistet werden.

Bekanntmachung und Termine:

Die Begehungen zum Bodenschutz erfolgen gemäß Anforderungen der BBodSchV 2021 durch Mitarbeitende der Firma Fichtner Water & Transportation GmbH ab KW 16/2024 bis voraussichtlich Ende Mai 2024. Die betroffenen Flurstücke sind der Flurstückliste zu entnehmen. Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus §44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.

Bodenschutzfachliche Kartierung:

Die Kartierungszeiträume orientieren sich an den wechselnden jahreszeitlichen klimatischen Bedingungen. Art und Umfang der Kartierungen sind durch die Vorgaben/Anforderungen der bodenkundlichen Kartieranleitung KA 5 definiert. Die Kartierung erfolgt in Form von Bodenaufschlüssen - 1 m tiefe Handbohrungen (Pürckhauer) und Spatenstichen bis ca. 0,6 m Tiefe. Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege sowie im Einzelfall Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei unten genannten Kontakten angezeigt werden und werden zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt.

Kontakt für Rückfragen:

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Ihnen die Mitarbeitenden von TransnetBW zur Verfügung:

Dialog Netzbau
Telefon: 0800 / 3804701
E-Mail: dialognetzbau@transnetbw.de

Die hier genannten Flurstücke werden bei den Bodenschutzbegehungen untersucht:

Gemeinde Teningen:
Gemarkung Nimburg

  1. 3374
  2. 3091
  3. 3399
  4. 3399/1
  5. 3410
  6. 112/1
  7. 112/3
  8. 112/9