Änderung der Landesbauordnung
Information über die Auswirkung für die Antragsteller und Angrenzer
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 08. November 2023 das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren beschlossen, das zum 25.11.2023 in Kraft getreten ist.
Durch die Änderung der Landesbauordnung (LBO) sind seit diesem Zeitpunkt Bauanträge sowie Bauvorlagen elektronisch in Textform entsprechend § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches bei der Unteren Baurechtsbehörde einzureichen (§ 52 Abs. 1, 2 LBO). gilt für alle Baugenehmigungsverfahren und auch das Kenntnisgabeverfahren. Die für die Gemeinde Teningen zuständige Untere Baurechtsbehörde ist das Landratsamt Emmendingen.
Das Landratsamt Emmendingen wird ab dem 01.01.2024 ausschließlich digitale Anträge und Vorlagen entgegennehmen. Das hat für die Bauherren und Planverfasser den Vorteil, dass keine Unterlagen mehr in Papierform eingereicht werden müssen.
Die Unterlagen sind über die hierfür vorgesehenen Online-Plattformen (Service BW bzw. in Zukunft ViBa BW) in vorgegebener Benennung einzureichen.
Eine Antragstellung in analoger Form (Papier) sowie eine Übermittlung auf sonstige Weise (per E-Mail, Datenträger oder Cloud) ist nicht zulässig.
Weiter Informationen finden Sie zudem auf der Homepage unter https://www.landkreis-emmendingen.de/verwaltung-service/bauen-naturschutz/baurecht.
Zudem ergeben sich Änderungen bei der Benachrichtigung der Nachbarn und Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 55 LBO). Die Gemeinde benachrichtigt zukünftig auf Veranlassung und nach Maßgabe der Baurechtsbehörde nur noch die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke (Angrenzer), wenn eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von den Vorschriften des öffentlichen Baurechts erforderlich ist.