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Leistungen

Einsichtnahme in archivierte Bauakte beantragen

Auf Antrag besteht die Möglichkeit, Einsichtnahme in archivierte Bauakten zu erhalten.

Zuständige Stelle

Untere Baurechtsbehörde
Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen

Auskunft zu den Sprechzeiten:
Hr. Korneli
Tel. 07641/451-5019

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Einsichtnahme ist das vollständige Ausfüllen des Antragsformulars mit Angaben zum Bauherrn, Baujahr, Bauort und Gemarkung. Der Bauherr oder der vorherige Eigentümer können ggf. bei der Grundbucheinsichtsstelle der Gemeinde erfragt werden. Falls erforderlich, schicken Sie bitte noch eine unterzeichnete Vollmacht des Eigentümers mit.

Im Archiv der Baurechtsbehörde befinden sich lediglich Bauunterlagen ab Baujahr 1950. Die Baurechtsbehörde kann nur die Unterlagen ab 1950 zur Einsicht bereitlegen, die unter der oben genannten Grundstücksbezeichnung im Archiv des Bauamtes oder in der laufenden Akte vorgehalten werden. Bauunterlagen mit Baujahr vor 1950 erhalten Sie im Kreisarchiv (E-Mail: archiv@landkreis-emmendingen.de).

Verfahrensablauf

Der ausgefüllte Antrag kann über den Online-Prozess direkt an das Behördenkonto des Amtes für Bauen und Naturschutz gesendet werden oder per E-Mail an bauakteneinsicht@landkreis-emmendingen.de oder Sie drucken den Antrag aus und lassen ihn den Amt für Bauen und Naturschutz auf dem Postweg zukommen.

Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder falsche Angaben zu einer erheblichen Verzögerung im Ablauf führen können. Auch bei vollständigen Angaben kann die Suche und Bereitstellung der Unterlagen 4-6 Wochen in Anspruch nehmen. Nach dem Auffinden der Akte nehmen wir mit ihnen Kontakt auf für die Vereinbarung eines Termins zur Akteneinsicht. Die Akte kann vor Ort abfotografiert werden; das Anfertigen von Kopien ist nicht möglich.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Vollständig ausgefülltes Antragsformular, eventuell Vollmacht des Eigentümers

Kosten

Für die Bereitstellung bzw. Einsichtnahme in die Akte wird eine Verwaltungsgebühr nach der Gebührenverordnung des Landratsamtes Emmendingen erhoben.

Die Gebühr wird nach Zeitaufwand erhoben und beträgt 29,15 EUR je Stunde.

Bearbeitungsdauer

Auch bei vollständigen Angaben kann die Suche und Bereitstellung der Unterlagen 4-6 Wochen in Anspruch nehmen.

Hinweise

keine weiteren Hinweise

Freigabevermerk

gesetzt