SBW-Wegweiser
52 Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht
Beschreibung
Das Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht (GIA) berät und überwacht die ca. 6.500 Betriebe unseres Landkreises in Fragen des technischen, sozialen und organisatorischen Arbeitsschutzes sowie des Umweltschutzes (Immissionsschutz und betrieblich verunreinigtes Abwasser) und des Abfallrechtes.
Wir sind dabei Ansprechpartner für Unternehmen aus der Industrie, aus Handwerk und Gewerbe sowie für Arbeitnehmer, Betriebsvertretungen und den Bürger allgemein. Wir betreuen 120 immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen, erteilen oder versagen Genehmigungen, setzen uns mit Nachbarschaftsbeschwerden über Lärm und Luftverunreinigungen auseinander und führen Messungen durch.
Wir vollziehen abfallrechtliche Vorschriften und befassen uns mit illegalen Abfallablagerungen. Dabei steht uns ein komplexes Regelwerk zur Verfügung welches hilft, die Risiken und Gefährdungen für Mensch und Umwelt zu minimieren.
Aktuelle Informationen
Übersicht Windkraftanlagen im Landkreis
Gesetzliche Vorschriften Gewerbeaufsicht
Windatlas Baden-Württemberg
Kontakt
Persönlicher Kontakt
Amtsleiter Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht
Stellvertretender Amtsleiter, Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht
Leistungen
- Ausnahme vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage beantragen
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen
- Einrichtung einer Baustelle vorankündigen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Immissionsschutz – Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG anzeigen
- Immissionsschutz - Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG beantragen
- Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen - Beschwerde einreichen
- Sprengungen anzeigen