SBW-Wegweiser
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
422 Kfz-Zulassungsstelle
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Persönlicher Kontakt
Herr Stefan Körner
Fachbereichsleiter Kfz-Zulassung
Gebäude Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4
Frau S. Barbuto
Gebäude Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4
Frau L. Becke
Gebäude Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4
Frau E. Bühler
Gebäude Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4
Frau M. Canu
Gebäude Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4
Frau E. David
Gebäude Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4
Frau K. Eberle
Gebäude Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4
Frau O. Hartmann
Gebäude Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4
Frau G. Herr
Gebäude Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4
Frau A. Heyna
Gebäude Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4
Frau M. Kraft
Gebäude Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4
Frau R. Kuscher
Gebäude Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4
Herr W. Miethig
Gebäude Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4
Herr G. Mita
Gebäude Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4
Frau S. Reibold
Gebäude Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4
Frau J. Salemi
Gebäude Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4
Frau S. Saumer
Gebäude Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4
Frau H. Straub
Gebäude Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4
Frau A. Thews
Gebäude Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4
Frau E. Weinmann
Gebäude Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4
Frau N. Zahn
Gebäude Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4
Frau C. Meyer
Telefon (0 76 41) 451-95 02
Gebäude Haus am Festplatz, Schwarzwaldstraße 4
Sonstiges
Hinweis: Zulassung von Fahrzeugen
Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde darf steuerpflichtige Fahrzeuge nur noch zulassen, wenn der/die Fahrzeughalter/in:
- ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vorlegt (bei abweichendem Kontoinhaber ist die Unterschrift von Kontoinhaber und Halter erforderlich) und
- der/die Fahrzeughalter/in bei den Zollämtern des Bundes keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat und keine diesbezüglichen Nebenleistungen schuldet. Auskünfte über evtl. Steuerrückstände kann nur das zuständige Zollamt erteilen.
Eine Zulassung kann nur erfolgen, wenn der Fahrzeughalter keine offenen Gebühren und Auslagen aus früheren oder aktuellen Zulassungsvorgängen beim Landratsamt Emmendingen hat.
Bei jedem Vorgang sollten bitte künftig immer die bisherigen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) vorgelegt werden.
Leistungen
- Anhänger Kraftfahrzeug - Zulassung beantragen
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden
- Kraftfahrzeug - Technische Änderungen melden
- Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen
- Kraftfahrzeug - Verkauf melden
- Kraftfahrzeugkennzeichen oder Plaketten - bei Unleserlichkeit oder Beschädigung ersetzen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Oldtimerkennzeichen beantragen
- Rotes Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen) beantragen
- Saisonkennzeichen beantragen
- Umweltplakette/Feinstaubplakette kaufen
- Wechselkennzeichen beantragen
- Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
Formulare und Onlinedienste
- Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens (Landratsamt Emmendingen)
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Erklärung über den Verlust von Fahrzeugunterlagen (Landratsamt Emmendingen)
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Gebührenübersicht Zulassungsgebühren ab dem 01.09.2023
- KFZ An-, Ab- oder Ummelden
iKfz 4
- Umweltplakette Stuttgart
Mit diesem Onlinedienst können auch für Fahrzeuge, die nicht in Stuttgart zugelassen sind, Umweltplaketten beantragt werden. Sollte Ihr Stadt- oder Landkreis keinen Onlinedienst anbieten, können Sie daher auch diesen Onlinedienst nutzen.
- Wunschkennzeichen beantragen