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Externe Organisationseinheit

31 Jugendamt

Beschreibung

Der Landkreis Emmendingen ist Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) nimmt das Jugendamt zusammen mit dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Emmendingen wahr.

Das Jugendamt bietet Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Eltern vielfältige Beratungs- und Hilfeleistungen in schwierigen Lebenslagen und Erziehungssituationen an und ergreift Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, wenn deren Wohl gefährdet ist.

Um das Aufwachsen von jungen Menschen in ihrem Lebensumfeld zu unterstützen, arbeitet das Jugendamt mit Einrichtungen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienbildung, mit Schulen, weiteren sozialen Diensten und Behörden zusammen.

Hausanschrift

Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
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Kontakt

Telefon (0 76 41) 451-31 01
Fax (0 76 41) 451-14 31 01

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Persönlicher Kontakt

Frau H. Schnabl
Telefon (0 76 41) 451-31 01
Fax (0 76 41) 4 51 14 31 01
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Aufgaben

Sekreteriat Jugendamt

Frau U. Wehrle
Telefon (0 76 41) 4 51 31 03
Fax (0 76 41) 4 51 14 31 03
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4